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Corona Update: Verordnung und Empfehlungen Mamanet Austria ab 15. Mai

Wir dürfen wieder mit dem Ball trainieren! Mittwochnachmittag hat die Bundesregierung den Erlass veröffentlicht, der die Betretung von Sportstätten ab dem 15. Mai 2020 regelt. Auf Basis dieses Erlasses findet Ihr hier die mit dem Sportministerium abgestimmten Empfehlungen zur Durchführung von Mamanet Trainings und Betretung der dementsprechenden Sportstätten ab 15. Mai 2020.

Maßnahmen Mamanet Austria (Stand 14. Mai 2020)

Das folgende Dokument dient als Empfehlung zur Durchführung von Mamanet Trainings und der Betretung der dementsprechenden Sportstätten.

Allgemeines / Gesetzliches

  • (13.05.2020) 207. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird: www.sozialministerium.at
  • Der/Die TrainerIn (Coach) hat die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen des Trainings zu überwachen und SportlerInnen, die sich nicht konform verhalten, vom Trainingsbetrieb auszuschließen.
  • Mamanet ist nur im Freien und nach dem Vorbild von Beachvolleyball zu spielen.

Trainingsorganisation

  • Als wichtigste Grundregel gilt der 2 Meter Abstand in Kleingruppen bis max. 10 Personen (inklusive der anwesenden TrainerInnen/BetreuerInnen, d.h. in der Regel 9 SportlerInnen + 1 TrainerIn). Auf großen Sportplätzen und im freien Gelände können unter Berücksichtigung der empfohlenen Abstände mehrere Kleingruppen trainieren.
  • Ist eine Kinderbetreuung notwendig beträgt die Maximalanzahl 6 Kinder. Die Kinder und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahren) sind von einer volljährigen Person zu betreuen – Aufsichtspflicht!
  • Die Zusammensetzung der Kleingruppen sollte gleichbleiben (dieselben SportlerInnen trainieren miteinander).
  • Unterschiedliche Trainingsgruppen sollten einander nach Möglichkeit nicht begegnen (zeitlich versetztes Training mit Pause zwischen den Einheiten oder örtlich getrennte Gruppen, die einander nicht begegnen).
  • Die SportlerInnen/Trainingsgruppen sind immer von einem/einer TrainerIn zu begleiten.
  • Die SportlerInnen sind vor jedem Training über die einzuhaltenden Regeln/Vorschriften zu informieren.
  • Jede TeinlnehmerIn unterschreibt eine Einverständniserklärung: LINK zur Vorlage

An- und Abreise:

  • Bei der An- und Abreise sind die allgemein gültigen Regelungen zu beachten!
  • Auf Fahrgemeinschaften ist prinzipiell zu verzichten außer bei Personen, die in einem Haushalt leben. Bei Personen, die nicht im selben Haushalt leben gilt 1 Meter Abstand und das Tragen einer Maske. Öffentliche Verkehrsmittel sind zu bevorzugen.
  • Bei Kantinen gelten die Regeln der Gastronomie.
  • Um Ansammlungen vor der Sportanlage zu vermeiden, ist pünktliches An- und Abreisen notwendig.
  • Die Desinfektion der Hände nach der Anreise sowie vor der Heimreise und bei Ankunft zuhause ist ratsam.

Vor dem Training

  • Alle SportlerInnen kommen bereits umgezogen in Trainingskleidung zum Trainingsort.
  • Es erfolgt KEINE Begrüßung per Handschlag oder Umarmung – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren.
  • Die SportlerInnen bringen eine eigene, bereits befüllte Trinkflasche und ev. ein eigenes Handtuch mit zum Training.
  • Der/Die TrainerIn kontrolliert und protokolliert die Anwesenheit der SpielerInnen mit einer TeilnehmerInnenliste und somit die Zusammensetzung der Kleingruppe, um im Erkrankungsfall eine „Nachverfolgung“ von betroffenen Personen zu ermöglichen.

Trainingsdurchführung

  • Organisierte Vereinstrainings im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum sollten immer so organisiert werden, dass der Mindestabstand von 2 Metern gewährleistet werden kann.
  • Auch der/die TrainerIn hält beim Anleiten/Korrigieren von Übungen den Mindestabstand von 2 Metern zum/zur SportlerIn ein.
  • Jeder/Jede SportlerIn benützt die eigene Trinkflasche.

Was ist erlaubt?

  • Passen/Werfen/Angreifen
  • Fangen/Annehmen
  • Die Bälle sind immer nur von der gleichen Trainingsgruppe zu benutzen, d.h. entweder bringt jeder/jede SportlerIn den eigenen Ball mit oder es werden die Bälle immer nur für eine Kleingruppe genutzt (Ballsäcke bzw. Bälle entsprechend beschriften).
  • Bei Treffern ins Gesicht ist der Ball unverzüglich aus dem Trainingsbetrieb zu nehmen.

Was ist im Training NICHT erlaubt?

  • Hallentraining (Sporthallen bleiben vorerst geschlossen)
  • Körperkontakt
  • Partnerübungen ohne ausreichenden Mindestabstand
  • Block und Angriffssicherung
  • Anwesenheit von anderen Personen als SportlerInnen, TrainerInnen und ev. (sport-) medizinische BetreuerInnen.
  • SportlerInnen und betreute Kinder, die sich nicht völlig gesund fühlen (z.B. Symptome einer Erkältung oder erhöhte Temperatur aufweisen), haben dem Training fern zu bleiben.
  • SportlerInnen, in deren Umfeld ein positiver Covid-19-Fall auftritt, haben dies unverzüglich dem/der TrainerIn und dem Verein zu melden und die weitere Vorgangsweise abzusprechen.

Nach dem Training

  • Es erfolgt KEINE Verabschiedung per Handschlag oder Umarmung – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren.
  • Der Trainingsplatz muss zügig verlassen werden.
  • Der/Die SportlerIn nimmt eigene Trainingsutensilien (Bekleidung, Flasche, Schuhe, Handtuch etc.) selbst mit.
  • Umziehen/Duschen erfolgt zuhause (keine Nutzung von Waschräumen).
  • Für die WC Benutzung gilt ebenso die Regelung 20 m² oder das Tragen einer Maske und 1 Meter Abstand.
  • Der/Die TrainerIn versorgt allfällige Trainingsmaterialien und sorgt für deren Desinfektion.
  • Jede/r SpielerIn ist dafür selbst verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.

Übungsbeispiele: LINK

Vorlage Einverständniserklärung Teilnahme am Training: LINK

Stand: 14.05.2020

Corona Update: Verordnung und Empfehlungen Mamanet Austria ab 15. Mai
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